Der Notar ist für Sie da – von Anfang an!

Notarielle Leistungen im Überblick (auch digital)

In einer Ehe ergeben sich rechtliche Fragen, die man mit seinem Partner am besten gleich zu Beginn klären sollte: Wem gehört das Vermögen, das der Partner in eine Ehe einbringt? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen? Wer erbt, wenn ein Ehepartner stirbt?

Auch im Bereich der Lebensgemeinschaften gibt es häufig Bedarf an vertraglichen Regelungen, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht.

Wir haben die Erfahrung im Familienrecht und können auch in Erbschaftsangelegenheiten als wertvoller Berater zur Seite stehen. Wir helfen ebenfalls beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.

In einigen familiären Rechtsangelegenheiten ist der Notar sogar vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen – etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).

Im Scheidungsvergleich beraten wir objektiv beide Ehepartner, helfen eine Einigung zu erzielen und fassen diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.

Ein Immobiliengeschäft zählt meist zu den finanziell bedeutsamsten Angelegenheiten im Leben der meisten Menschen. Um dabei möglichen Stolpersteinen aus dem Weg zu gehen, sollte man sich den Rat eines Rechtsexperten einholen.

Als Notar kann ich Sie dabei rechtlich kompetent beraten. Wussten Sie zum Beispiel, dass man erst Eigentümer einer Immobilie ist, wenn man im Grundbuch eingetragen ist. Und, dass man nicht auf jedem Grundstück auch tatsächlich das Traumhaus errichtet darf. Wir können für Sie prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters können wir auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.

Wir können für Sie einen Kaufvertrag, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden, errichten und nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks veranlassen. Um die Kaufsumme aufzubewahren, kann ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden.

Zum Abschluss können wir das Grundbuchsgesuch einbringen und den treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer übermitteln.

In unserem Notariat können Sie ebenfalls einen Grundbuchsauszug anfertigen lassen.

Beim Verfassung eines Testaments müssen einige Dinge beachtet werden, damit es auch Gültigkeit besitzt. Dabei bedarf es nicht nur einer bestimmten Form, sondern es muss auch sichergestellt sein, dass die Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich das bewirken, was der Verfasser des Testaments damit bezweckt. Daher ist es ratsam, sich bei der Errichtung eines Testaments vom Notar beraten zu lassen. Gleiches gilt für die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Zu unseren Leistungen gehören ebenfalls die Verwahrung und die Registrierung von Testamenten im Österreichischen Zentralen Testamentsregister

Bei Verlassenschaftsverfahren übernehmen wir als zuständiger Gerichtskommissär oder auf Antrag der Parteien die Vertretung der Erben. Auf Ermächtigung aller Erben bieten wir an, die Abhandlung auch auf schriftlichem Wege durchzuführen.

Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob sie ein Unternehmen übertragen wollen: wir können Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten. Wir unterstützen Sie sowohl bei Gesellschaftsverträgen und Unternehmensgründungen, wir übernehmen die Firmenbucheingabe, helfen Ihnen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und beraten Sie bei Fragen rund um Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe.

Da das Notariat über einen direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch verfügt, haben wir Einsicht in alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich. Somit sind wir immer am aktuellsten Wissensstand. Darüber hinaus können wir amtliche Firmenbuchauszüge ausstellen und und sind dazu berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Wir verfassen jede Art von Privaturkunden, auch wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird.

 

Für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist, sollte man Vorsorge treffen. Wir beraten über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen beim Verfassen dieser Urkunden.

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Bei der Erstellung müssen gewisse Formvorschriften eingehalten werden. Erst dann ist die Patientenverfügung fünf Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

Wir beraten und unterstützen Sie beim Verfassen der Patientenverfügung. Auf Wunsch tragen wir die Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats ein.

Mit einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Sachwalterschaft vorgebeugt werden.

Wir helfen beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht und führen auf Wunsch die notwendige Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis durch.